Firmengründer haben viele Aufgaben zu bewältigen. Steuerrechtliche Fragen stellen vor allem für handwerkliche Betriebe eine scheinbar unüberwindliche Hürde dar. Genau wie Firmengründer stehen auch Selbstständige mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung oft vor einer großen Herausforderung. Mit unseren Leistungen für die Einnahme-Überschuss-Rechnung und andere steuerrechtliche Probleme sprechen wir kleine und mittlere Unternehmen, Ein Personen unternehmen, gemeinnützige Körperschaften und Privatpersonen in Viersen an. Für Unternehmen und Privatpersonen in Viersen offerieren wir hilfreiche Lösungen und bieten eine zuverlässige Kooperation auf lange Sicht.
Hilfe bei Einnahme-Überschuss-Rechnung und Jahresabschluss in Viersen
Damit Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen als Unternehmen in Viersen und auf die Kundenakquise konzentrieren können, helfen wir bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung, übernehmen Tätigkeiten in der Buchhaltung für Sie und erledigen den Jahresabschluss. Nicht jeder benötigt eine doppelte Buchführung. Eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung genügt oft. Unsere kompetenten Mitarbeiter beraten Sie, was dabei zu beachten ist, und übermitteln Ihnen gerne ein Musterformular. Eine doppelte Buchführung ist erst erforderlich, wenn der Jahresgewinn über 80.000 Euro oder der Jahresumsatz über 800.000 Euro liegt. Gerne sind wir Ihnen dabei in Viersen behilflich.
Hilfe beim Jahresabschluss
Sind Sie Gewerbetreibender in Viersen, müssen Sie keine Jahresbilanz erstellen, wenn Sie zwei Jahre hintereinander einen Jahresumsatz von höchstens 500.000 Euro oder einen Jahresgewinn von höchstens 50.000 Euro erzielen. Bei der Gewinnermittlung reicht in diesen Fällen eine Einnahme-Überschuss-Rechnung aus. Die Einnahme-Überschuss-Rechnung ist eine vereinfachte Art der Gewinnermittlung. Mit Hilfe des sogenannten Zuflussprinzips wird die Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt. Die Einnahme-Überschuss-Rechnung ist eine vereinfachte Form der Bilanzierung, doch sind dabei einige wichtige Punkte zu beachten. Unsere Mitarbeiter in Viersen kennen sich bestens mit allen Vorschriften aus und übernehmen diese Arbeiten für Sie.
Unterstützung in allen Steuerfragen in Viersen
Von unseren qualifizierten Mitarbeitern erhalten Sie umfassende Hilfe in allen Steuerfragen. Sie sorgen dafür, dass Ihre Einnahme-Überschuss-Rechnung nicht durch Verbindlichkeiten, Forderungen oder Rückstellungen beeinflusst wird. Einnahmen und Ausgaben werden nur dann verbucht, wenn sie tatsächlich im Gewinnzeitraum angefallen sind.