Ralph Bodenbenner Steuerbüro Viersen

Dipl. Kfm. StB Ralph Bodenbenner

Bücklersstraße 33
41751 Viersen
Bundesrepublik Deutschland

info@stbbodenbenner.de

Tel. 02162 – 4414

Steuernummer: 102/5020/0742

Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland NRW) verliehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Düsseldorf; Grafenberger Allee 98 40237 Düsseldorf

Zuständige Kammer: Steuerberaterkammer Düsseldorf; Grafenberger Allee 98 40237 Düsseldorf

Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:

Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Durchführungsverordungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
Berufsordung (BOStB)
Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
Diese Regelungen können bei der Steuerberaterkammer Düsseldorf eingesehen werden.

Hinweis: Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Ralph Bodenbenner

Angaben der Versicherungsgesellschaft:

Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als:Steuerberater

HDI Versicherung AG, HDI Platz 1, 30659 Hannover

Räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558)
1. Deutschland
2. die Staaten Europas, die Türkei, die Russische Föderation und die sonstigen Staaten ehemaligen Sowjetunion sowie außereuropäische Hoheitsgebiete europäischer Staaten, die der EU oder dem EWR angehören Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag deutsches Recht zugrunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf das Vierfache der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme beschränkt. Ist die vereinbarte Vertragsdeckungssumme geringer als der vierfache Betrag der Mindestversicherungssumme, ist die Leistungspflicht des Versicherers in den genannten Fällen bis auf die Vertragsdeckungssumme beschränkt.
4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden.

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